Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 1. Geltungsbereich

 

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle hiermit zusammenhängenden weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen, als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

 

  1. Vertragsabschluß, – partner, – haftung; Verjährung

 

  • Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

  • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldener für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

  • Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

 

  • Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

 

  • Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

  • Es ist nicht gestattet, zu Veranstaltungen Speisen und Getränke Im Falle einer anders lautenden Vereinbarung berechnet das Hotel zur Deckung der laufenden Kosten ein Korkgeld bzw. Pauschale.

 

 

  1. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

 

  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis 18.00 Uhr bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Anreisen nach 18.00 Uhr müssen dem Hotel spätestens am Anreisetag mitgeteilt werden ansonsten behält sich das Hotel vor, das Zimmer weiter zu vermieten. Das Hotel ist verpflichtet, die angemieteten Konferenz- und Veranstaltungsräume zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten und die vereinbarte technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und / oder Veranstaltung sowie alle weiteren von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

 

  • Die Preise können vom Hotel ferner abgeändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

 

  • Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

 

 

 

  • Im Falle des Verzugs ist das Hotel berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 8,00 je Mahnschreiben zu berechnen.

 

  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

 

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

  • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenem Vertrag bedarf der Schriftform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

 

  • Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich dem Hotel ausübt, sofern nicht im Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

 

  • Im Falle der Stornierung einer Zimmerreservierung bzw. eines Arrangements mit Zimmerreservierung durch den Kunden gilt folgendes:

a) Bis zu 30 Tage vor Bereitstellung des Zimmers bzw. der Erbringung der bestellten / reservierten Leistungen kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

  1. b) Bei einer Stornierung einschließlich dem 30. und einschließlich dem 15. Tag vor Bereitstellung des Zimmers und der Erbringung der jeweiligen Leistungen werden dem Kunden 50% der bestellten/reservierten Leistung berechnet.

    c) Bei einer Stornierung einschließlich dem 14. und einschließlich dem 8. Tag vor Bereitstellung des Zimmers und der Erbringung der jeweiligen Leistung werden dem Kunden 65 % der bestellten / reservierten Leistung berechnet.

    d) Bei einer Stornierung einschließlich dem 7. und einschließlich dem 3. Tag vor Bereitstellung des Zimmers und der Erbringung der jeweiligen Leistungen werden dem Kunden 80 % der bestellten/reservierten Leistung berechnet.

    e) Bei einer Stornierung innerhalb 48 Stunden vor Bereitstellung des Zimmers und der Erbringung der jeweiligen Leistungen werden dem Kunden 100% der bestellten/reservierten Leistungen berechnet.

     

    • Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden gilt folgendes:

    a) Bis zu dreißig Tagen vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

    b) Bei Stornierungen einer Veranstaltung zwischen dem 30. und 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist das Hotel berechtigt, dem Kunden, den vereinbarten

    Mietpreis sowie bei Bestellung von Speisen 50 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen.

    c) Bei Stornierung einer Veranstaltung zwischen dem 14. und dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist das Hotel berechtigt, dem Kunden den vereinbarten Mietpreis sowie bei Bestellung von Speisen 75 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen.

    d) Bei einer Stornierung nach dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist das Hotel berechtigt, dem Kunden den vereinbarten Mietpreis sowie bei Bestellung von Speisen den vollen Speiseumsatz in Rechnung zu stellen.

     

    Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

 

  1. Rücktritt des Hotels

 

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessener Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

 

  • Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

  • Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

  1. Änderung von Teilnehmerzahl/Änderung von Veranstaltungszeit

 

6.1.   Eine Änderung der Teilnehmerzahl von mehr als 10 % muß dem Hotel

  • spätestens 5 Tage vor Beginn der geplanten Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Für den Fall, daß eine Zustimmung des Hotels nicht vorliegt, ist das Hotel berechtigt, bei einer nach unten abweichenden Teilnehmerzahl die vereinbarte Teilnehmerzahl zu berechnen. Hierbei hat das Hotel ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben erfolgt die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

 

 

  1. Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe

 

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über dem ihm entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Haftung des Hotels

 

  • Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist nicht im leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf die Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Diese Einschränkungen gelten nicht für Personenschäden.

 

  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.000,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu Euro 760,- und Wertgegenstände können bis u einem Höchstwert von Euro 2.500,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (Paragraph 703 BGB).

 

  • Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotels.

 

  • Weckaufträge werden vom Hotel mit großer Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

  • Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung bis zur Aushändigung an die Gäste. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

 

  1. Schlußbestimmungen

 

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Hotels.

 

  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des Paragraph 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

 

  • Es gilt deutsches Recht.

 

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

10/2005

 

 

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